Ernährungsberatung

Richtet sich an Personen in besonderen Lebenssituationen ( z.B. Schwangere, Sportler, Übergewichtige, ) oder an Personen, die Risikofaktoren aufweisen, aber nicht erkrankt sind (z.B. Übergewichtige, Menschen mit hoher Stressbelastung)

Ernährungsberatung wird von den gesetzlichen Krankenkassen nach § 20 SGB V als Maßnahme zur Primärprävention bezuschusst. Ob und in welchem Umfang die Ernährungsberatung bezuschusst wird liegt in der Entscheidung Ihrer Krankenkasse. Wir erstellen Ihnen gerne einen entsprechenden Antrag mit Kostenvoranschlag für Ihre Krankenkasse.

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